Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Wärmeschutz bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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Energieeinsparverordnung (EnEV)
Der Wärmeschutz ist sicher eines der am meisten in der Öffentlichkeit diskutierten Themen im Hochbau. Grund dafür ist die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Mit dieser Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Zu diesem Zweck setzt die EnEV folgende Schwerpunkte:
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Neubau
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Gebäudebestand
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Übergreifende Schwerpunkte
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| Seit 01. Oktober 2007 ist die neue EnEV 2007
gültig. Die EnEV regelt verbindlich die Ausstellung von Energieausweisen.
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Selbstverständlich stellen wir Ihnen für Ihr Gebäude ein Energie aus. Bitte sprechen Sie uns an!
Ziel der Energieberatung ist die Reduzierung des Energiebedarfes in Ihrem Haushalt, ohne im Wesentlichen auf Komfort zu verzichten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bietet dazu einige interaktive Ratgeber an:
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EnergieSparRatgeber |
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Strom-Ratgeber |
Bei Fragen: Sprechen Sie uns an!
Energieberatung - Förderung durch das BAFA
Als beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater nehmen wir am Programm "Energiesparberatung vor Ort" teil.
An diesem Programm können nur vom BAFA zugelassene BErater teilnehmen, die Ihre Qualifikation im besonderen Maße nachweisen konnte.
Im Rahmen des Programms 'Energiesparberatung vor Ort' bezuschusst das BAFA die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch Ingenieure.
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar).
Die Förderung beträgt z.B. bei einem Ein- oder Zweifalilienhaus bis zu 300,- €.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.