Wärmeschutz

Wärmeschutz Schallschutz Brandschutz

Als staatlich anerkannter Sachverständiger für Wärmeschutz bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Nachweis des Energiebedarf nach Energieeinsparverordnung

Energieausweise

Energieberatung

BAFA-Förderung einer Energieberatung

Blower-Door-Test

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Der Wärmeschutz ist sicher eines der am meisten in der Öffentlichkeit diskutierten Themen im Hochbau. Grund dafür ist die  Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dieser Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Zu diesem Zweck setzt die EnEV folgende Schwerpunkte:

Neubau

Senkung des Energiebedarf neu zu errichtender Gebäude auf einen Niedrigenergiestandart,

Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Neubauten unter Einbeziehung der Gebäudeanlagentechnik,

Erleichterung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung,

Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagekräftige Energieausweise.

Gebäudebestand

Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden,

Verpflichtung zur Außerbetriebnahme besonders alter Heizkessel, die deutlich unter den heutigen Effizienzstandards liegen,

Dämmung von obersten Geschossdecken und von ungedämmten Rohrleitungen für die Wärmeverteilung und Warmwasser,

Rahmen für freiwillige Angabe von Energieverbrauchswerten.

Übergreifende Schwerpunkte

Anpassung der energiesparrechtlichen Vorschriften an die Weiterentwicklung der technischen Regeln, insbesondere die neuen europäischen Normen.

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Energieausweise

Seit 01. Oktober 2007 ist die neue EnEV 2007 gültig.

Die EnEV regelt verbindlich die Ausstellung von Energieausweisen.

Wann müssen Energieausweise ausgestellt werden:
bulletWenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Auf Nachfrage ist potentiellen Käufern oder Mietern eine Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen.
bulletBei Modernisierungen, An- oder Ausbauten, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.
bulletIn öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000m² Nutzfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.

Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Energieausweis:

bulletFür Neubauten und wesentliche Umbauten ist ein Energiebedarfsausweis Pflicht.
bulletBei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, ist Interessenten ab dem 1.Juli 2008 ein Energieausweis zugänglich zu machen.
bulletAb dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für alle übrigen Wohngebäude.
bulletAb dem 1.Juli 2009 müssen auch für Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.

Quelle: dena, Deutsche Energie-Agentur GmbH; Berlin

Selbstverständlich stellen wir Ihnen für Ihr Gebäude ein Energie aus. Bitte sprechen Sie uns an!

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Energieberatung

Ziel der Energieberatung ist die Reduzierung des Energiebedarfes in Ihrem Haushalt, ohne im Wesentlichen auf Komfort zu verzichten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bietet dazu einige interaktive Ratgeber an:

EnergieSparRatgeber 
Strom-Ratgeber

Bei Fragen: Sprechen Sie uns an!

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Energieberatung - Förderung durch das BAFA

Als beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberater nehmen wir am Programm "Energiesparberatung vor Ort" teil.

An diesem Programm können nur vom BAFA zugelassene BErater teilnehmen, die Ihre Qualifikation im besonderen Maße nachweisen konnte.

Im Rahmen des Programms 'Energiesparberatung vor Ort' bezuschusst das BAFA die Beratung von Haus- und Wohnungseigentümern durch Ingenieure.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für die Beratung (Beratungshonorar). 

Die Förderung beträgt z.B. bei einem Ein- oder Zweifalilienhaus bis zu 300,- €.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des BAFA.

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